Offene Kirche Württemberg fordert die Evangelische Landeskirche zum konsequenten Eintreten für Demokratie und Menschenwürde auf
Die Offene Kirche Württemberg fordert die Evangelische Landeskirche in Württemberg auf, sich öffentlich für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD auszusprechen. Anlass sind das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren als gegeben bewertet, sowie der aktuelle Landtagswahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt, der gezielt gegen Geflüchtete, queere Menschen und die Kirchen Stimmung macht.
„Die Kirche darf nicht schweigen, wenn Menschenwürde, Demokratie und der gesellschaftliche Zusammenhalt systematisch angegriffen werden", erklärten Angelika Herrmann und Hans Probst für den Vorstand der Offenen Kirche Württemberg sowie Ruth Bauer und Elisabeth Holm für den Gesprächskreis in der Synode. „Wer ganze Bevölkerungsgruppen zu Feindbildern erklärt und zugleich Kirchen und die Diakonie als politische Gegner markiert, greift Grundpfeiler unseres demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens an.“ Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Ergebnis, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorliegen.
Mit Sorge beobachtet die Offene Kirche den Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt. Die Partei sehe Geflüchtete, queere Menschen und
kirchliche Akteure als gemeinsame Feindbilder. Insbesondere Kirchen und christliche Sozialverbände würden angegriffen, weil sie sich für Geflüchtete, für die Menschenwürde aller und gegen Ausgrenzung engagieren. Dies sei Ausdruck einer politischen Strategie, die
gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausspiele und demokratische Institutionen delegitimiere. Daher fordert die Offene Kirche Württemberg dazu auf, stärker eine Politik des sozialen Miteinanders und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Mittelpunkt zu stellen. Soziale Ungleichheit ist ein Nährboden, der seit Jahren für das Erstarken der AfD sorgt.
Die Offene Kirche erinnert daran, dass die Evangelische Landeskirche in Württemberg wiederholt die Unvereinbarkeit zentraler Positionen der AfD mit dem christlichen Menschenbild benannt hat. Angesichts der aktuellen Entwicklungen reiche eine allgemeine Distanzierung jedoch nicht mehr aus. Erforderlich sei die intensive und öffentliche Diskussion von verfassungsrechtlichen Mitteln zum Schutz der Demokratie. „Es geht nicht um einen immer größer werdenden Anteil potentieller Wähler:innen, sondern um eine demokratiegefährdende Partei, die gezielt Hass und Falschinformationen sät“, so die Offene Kirche.
Die Offene Kirche Württemberg appelliert daher an die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Landesbischof, Oberkirchenrat und Landessynode, öffentlich die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zu diskutieren und damit ein klares Zeichen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die unantastbare Würde aller Menschen zu setzen. Ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Gliedkirchen der EKD, etwa der Evangelischen Landeskirche in Baden, erhöht die Wirksamkeit.
Offene Kirche für Prüfung eines Verbotsverfahrens
